Eingeschränkte Befugnis von Hausverwaltern zur Hilfeleistung in Steuersachen
BFH, Urteil vom 10.03.2015 – VII R 12/14
§ 4 Nr. 4 StBerG erlaubt nur eine Hilfeleistung in Steuersachen „hinsichtlich des Vermögens“ und der daraus erzielten Einkünfte. Bei einem Hausverwalter