DER BETRIEB
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz

Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, Vertrauensschutz

BFH, Urteil vom 25.02.2015 – XI R 15/14

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer (Reihengeschäft), ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zuzuordnen.

2. Bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit drei Beteiligten (A, B und C) und zwei Lieferungen (A an B sowie B an C) setzt die erforderliche Zuordnung der (einen) innergemeinschaftlichen Beförderung oder Versendung des Gegenstands zu einer der beiden Lieferungen eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insb. die Feststellung voraus, ob der Ersterwerber (B) dem Zweiterwerber (C) die Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, im Inland übertragen hat.

3. Dabei kommt es auf die objektiven Umstände an; hiervon abweichende Absichtsbekundungen können