DER BETRIEB
Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer
Zuordnung der Warenbewegung – Übertragung der Verfügungsbefugnis – Buch- und Belegnachweis – Vertrauensschutz

Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung des Transports durch den letzten Abnehmer

Zuordnung der Warenbewegung – Übertragung der Verfügungsbefugnis – Buch- und Belegnachweis – Vertrauensschutz

BFH, Urteil vom 25.02.2015 – XI R 30/13

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Befördert oder versendet bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft mit drei Beteiligten (A, B und C) und zwei Lieferungen (A an B sowie B an C) der letzte Abnehmer (C) den Gegenstand der Lieferung, ist die Beförderung oder Versendung der ersten Lieferung (A an B) zuzuordnen, es sei denn, der erste Abnehmer (B) hat dem letzten Abnehmer (C) die Befugnis, über den Gegenstand der Lieferung wie ein Eigentümer zu verfügen, bereits im Inland übertragen (Fortführung des BFH-Urteils vom 28.05.2013 – XI R 11/09, BFHE 242 S. 84 = DB 2013 S. 1883).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 3 Abs. 1, Abs. 6 Sätze 5 und 6, Abs. 7 Satz 2, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1

UStDV § 17a

MwStSystRL Art. 2 Abs. 1, Art. 14, Art. 32 Unterabs. 1, Art. 131, Art. 138 Abs. 1, Art. 139

Sachverhalt

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 04.12.2012 – 6 K 2104/10 1