DER BETRIEB
Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

BFH, Urteil vom 27.08.2014 – VIII R 6/12

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Eine Rechtsanwalts-GbR ist gewerblich tätig, soweit sie einem angestellten RA die eigenverantwortliche Durchführung von Insolvenzverfahren überträgt.

2. Ihre Einkünfte werden dadurch nicht insgesamt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu solchen aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, wenn die Nettoumsatzerlöse aus dieser auf den Angestellten übertragenen Tätigkeit 3% der Gesamtnettoumsatzerlöse der Gesellschaft und den Betrag von 24.500 € im Vz. nicht übersteigen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 3 Nr. 1

GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine aus sieben Rechtsanwälten/-innen bestehende GbR, die auch auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung tätig ist. Einer der Gesellschafter, RA X (X) wurde in den Streitjahren 2003 und 2004 regelmäßig zum (vorläufigen) Insolvenzverwalter (31 und 20 Bestellungen) oder Treuhänder in Verbraucherinsolvenzverfahren (19