DER BETRIEB
Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

BFH, Urteil vom 26.06.2014 – IV R 31/12

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100% beteiligten Kommanditisten (Situation der sog. Einmann-GmbH & Co. KG) aus dessen Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen ders. KG übertragen, so ist für die Übertragung nicht deshalb rückwirkend der Teilwert anzusetzen, weil die KG – bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen – das Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG veräußert. Dies gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut in der Gesamthandsbilanz der KG mit dem bisherigen Buchwert ausgewiesen und deshalb für den Übertragenden keine negative Ergänzungsbilanz erstellt worden ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 31.07.2013 – I R 44/12, BFHE 242 S. 240 = DB 2013 S. 2480).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und Satz 4

Sachverhalt

Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1. (im Folgenden: KG) ist eine GmbH & Co. KG, deren