DER BETRIEB
Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn

BFH, Urteil vom 07.05.2014 – VI R 73/12

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Der verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber (oder einem Dritten) kann zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 EStG führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer „für“ seine Arbeitsleistung gewährt wird.

2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil liegt jedoch nur insoweit vor, als der Arbeitgeber die Aktien tatsächlich verbilligt an den Arbeitnehmer veräußert, mithin der Wert der Aktien den vereinbarten Kaufpreis übersteigt.

3. Ob der Arbeitnehmer das Wirtschaftsgut verbilligt erwirbt oder sich Leistung und Gegenleistung entsprechen, ist grds. anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts zu bestimmen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 und Abs. 2

BewG § 11

AktG § 84 Abs. 1

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten, ob und in welcher Höhe ein geldwerter Vorteil aus dem