Gewerbliche Einkünfte einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG bei der Vermietung eines Einkaufszentrums
Kommentiert von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.06.2013 – 7 K 10056/09, DB0652290 (anhängig beim BFH: IV R 34/13)
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entschiedene Rechtsfragen
- Bedeutung für die Praxis
1. Die Vermietung eines Einkaufszentrums durch eine GmbH & Co. KG gilt nicht schon nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG als Gewerbebetrieb, wenn die GmbH & Co. KG keine gewerblich geprägte PersGes. ist, weil neben der persönlich haftenden Komplementär-GmbH auch ein Kommanditist (natürliche Person) zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet ist.
2. Einkünfte aus der Vermietung eines Einkaufszentrums führen zu gewerblichen Einkünften, wenn die Vermieterin (GmbH & Co. KG) unter Einschaltung von mit ihr verbundenen Unternehmen mit den Mietern neben der Grundstücksvermietung durch aufeinander abgestimmte Verträge die Erbringung erheblicher Zusatzleistungen, insbesondere werbe- und verkaufsfördernde Leistungen, Bewachung des Gesamtobjekts, Sicherheitsdienst für den Parkplatz,