DER BETRIEB
Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

BFH, Urteil vom 05.11.2013 – VIII R 20/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Kann der Arbeitnehmer die von seinem Arbeitgeber erworbenen Genussrechte nur dadurch verwerten, dass er sie nach Ablauf der Laufzeit an diesen veräußert und hängt die Höhe des Rückkaufswerts der Genussrechte davon ab, wie das Anstellungsverhältnis endet, handelt es sich bei dem Überschuss aus dem Rückverkauf der Genussrechte um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit § 8 Abs. 1 EStG.

2. Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt zu, in dem ihm das Entgelt für die Rücknahme der Genussrechte ausgezahlt wird.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 3, § 38a Abs. 1 Satz 3, § 20 Abs. 1 Nr. 7

Sachverhalt

Der Kläger wurde im Streitjahr 2004 mit seiner damaligen Ehefrau zusammen zur ESt veranlagt. Er erzielte u. a. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit als