DER BETRIEB
Buchwerteinbringung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG
Buchwertfortführung – Sperrfrist – Teilwertansatz – Stille Reserven – Ergänzungsbilanz

Buchwerteinbringung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

Buchwertfortführung – Sperrfrist – Teilwertansatz – Stille Reserven – Ergänzungsbilanz

BFH, Urteil vom 31.07.2013 – I R 44/12

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100% beteiligten Kommanditisten eingebracht (Situation der sog. Einmann-GmbH & Co. KG), so wird die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG 1997 n. F./2002 nicht dadurch rückwirkend aufgehoben, dass die KG – bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen – das Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG 1997 n. F./2002 veräußert. Dies gilt auch dann, wenn das Wirtschafsgut in der Gesamthandsbilanz der KG mit dem bisherigen Buchwert ausgewiesen und deshalb für den Einbringenden keine negative Ergänzungsbilanz erstellt worden ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG 1997 n. F./2002 § 6 Abs. 5 Satz 3 und 4

Sachverhalt

Die Klägerin, eine GmbH, ist im Jahr 2004 durch formwechselnde Umwandlung aus der X-AG hervorgegangen. Mit Wirkung zum 31. 12. 2001, dem Streitjahr, brachte die X-AG ein Grundstück im Wege einer