DER BETRIEB
Splittingtarif auch für Grenzgänger Schweiz

Splittingtarif auch für Grenzgänger Schweiz

Kommentiert von RiFG Dr. Michael Hennigfeld

EuGH, Urteil vom 28.02.2013 – Rs. C-425/11, Katja Ettwein, DB0581436

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entschiedene Rechtsfragen
  • Bedeutung für die Praxis

Es verstößt gegen das Abkommen EG-Schweiz über die Freizügigkeit, wenn verheiratete deutsche Staatsangehörige, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, aber in Deutschland ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte erzielen, nicht in den Genuss der Anwendung des Splittingtarifs kommen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 1a Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 26b

Anhang I des Abkommens EG-Schweiz Art. 9 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 2

2008

Sachverhalt

Die Entscheidung geht zurück auf einen Vorlagebeschluss des FG Baden-Württemberg vom 7. 7. 2011 – 3 K 3752/10(juris). Im Urteilsfall lebten die Eheleute Ettwein, die deutsche Staatsangehörige sind, in der Schweiz. Sie erzielten allerdings sämtliche ihrer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in Deutschland. Im Rahmen ihrer ESt-Veranlagung für das Streitjahr 2008