Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen Betrieb
Wirksame Übertragung einer § 6b-Rücklage
BFH, Urteil vom 19.12.2012 – IV R 41/09
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
Das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage ist immer durch entsprechenden Bilanzansatz im „veräußernden“ Betrieb auszuüben, auch wenn die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs des Stpfl. übertragen werden soll.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, § 6b Abs. 3
Sachverhalt
Die Kläger zu 1. und 2., Vater (V) und Sohn (S), bewirtschaften seit dem 1. 7. 1991 einen landwirtschaftlichen Betrieb in A (Westbetrieb) in der Rechtsform einer GbR, der Klägerin zu 3. Daneben bewirtschaftete V bis zum 30. 6. 1996 einen weiteren landwirtschaftlichen Betrieb in der Nähe von B (Ostbetrieb). Ab dem 1. 7. 1996 führten die Kläger den Ostbetrieb in der Rechtsform einer atypisch stillen Gesellschaft. S verpachtete ab dem 1. 7. 1995 bis zur Gründung der atypisch stillen Gesellschaft landwirtschaftliche Grundstücke an den Ostbetrieb. Während der