DER BETRIEB
Kabinett beschließt Reform des Investmentsteuerrechts

Kabinett beschließt Reform des Investmentsteuerrechts

Am 30. 1. 2013 hat das Kabinett einen überarbeiteten Gesetzentwurf („Kabinettsentwurf“) zur Anpassung des InvStG („InvStG-E“) an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) beschlossen. In dem Kabinettsentwurf werden zahlreiche von den Verbänden gegenüber dem Referentenentwurf vom 4. 12. 2012 vorgebrachte Kritikpunkte berücksichtigt.

Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz wird die AIFM-Richtlinie umgesetzt und damit ein Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen, welches das InvG ablösen wird. Dies hat zur Folge, dass diverse Gesetze, die bisher Bezug auf das InvG genommen haben, nunmehr geändert werden müssen, u. a. auch das AIFM-StAnpG.

Gem. § 1 Abs. 1 InvStG ist das Gesetz grds. anzuwenden auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i. S. des § 1 Abs. 2 des KAGB-E und Alternative Investmentfonds (AIF) i. S. des § 1 Abs. 3 KAGB-E sowie auf Anteile an OGAW und AIF.

Der Kabinettsentwurf enthält gegenüber dem Referentenentwurf wesentliche Änderungen, die im Folgenden dargestellt sind.