Zur Zulässigkeit schuldrechtlicher Nebenabreden zwischen Aktiengesellschaft und Aktionär
Nichtigkeit der schuldrechtlichen Pflicht, entgeltlich erworbene Aktien bei Vertragsbeendigung entschädigungslos auf Gesellschaft zu übertragen
BGH, Urteil vom 22.01.2013 – II ZR 80/10
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
Ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Aktionär, wonach der Aktionär seine Aktien auf die Gesellschaft unentgeltlich zu übertragen hat, wenn der Vertrag beendet wird, ist jedenfalls dann nichtig, wenn der Aktionär die Aktien zuvor entgeltlich erworben hat.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GG Art. 14 Abs. 1
BGB § 138 Abs. 1
AktG § 237
Sachverhalt
Die klagende Aktiengesellschaft betreibt ein Verbundsystem für Versicherungsmakler. Nach § 2 der Satzung besteht ihr Unternehmens‐
DB 06/2013 S. 279>>gegenstand darin, Versicherungsmaklern die Hilfen und Unterstützungsmittel zur Verfügung zu stellen, die sich aus dem Berufsbild des Maklers ergeben. Sämtliche Aktionäre sind Versicherungsmakler. Sie sind außerdem über einen „Partnerschaftsvertrag“ mit der Klägerin verbunden. In diesem Rahmen bietet die Klägerin den Partnern ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen an.
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