DER BETRIEB
Regelung einer Tantieme gem. Partnervergütungssystem in vorformulierten Vertragsbedingungen
Regelung des Zieleinkommens keine unangemessene Benachteiligung – Bindungsklausel hinsichtlich variabler Vergütung unwirksam – Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers erfasst Grad der Zielerreichung bei Recht zur abschließenden Bestimmung durch Arbeitgeber

Regelung einer Tantieme gem. Partnervergütungssystem in vorformulierten Vertragsbedingungen

Regelung des Zieleinkommens keine unangemessene Benachteiligung – Bindungsklausel hinsichtlich variabler Vergütung unwirksam – Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers erfasst Grad der Zielerreichung bei Recht zur abschließenden Bestimmung durch Arbeitgeber

BAG, Urteil vom 14.11.2012 – 10 AZR 783/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Hat der Arbeitgeber über die Höhe eines variablen Vergütungsbestandteils abschließend nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Beachtung bestimmter Faktoren zu entscheiden und bestimmt sich die individuelle Leistung des Arbeitnehmers nach dem Erreichen vereinbarter Ziele, so umfasst die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers auch den Grad der Zielerreichung. Der Umfang der Darlegungspflicht bestimmt sich nach dem Maß des Bestreitens durch den Arbeitnehmer.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB §§ 307, 308 Nr. 4, §§ 315, 611

Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Höhe der variablen Vergütungsansprüche nach einem „Partnervergütungssystem“ (PVS) für die Geschäftsjahre 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010, über die damit zusammenhängende Leistungsbewertung des Klägers und über Auskunftsansprüche.

Der Kläger ist seit dem 1. 4. 1992 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen als