DER BETRIEB
Tarifliches Bedarfsarbeitsverhältnis (hier: Fleischkontrolleure) – Konkretisierung auf bestimmte Arbeitsbedingungen
Keine Vertragsänderung allein wegen deutlichem tatsächlichen Überschreiten der Mindestarbeitszeit – Längerer Zeitraum und verstetigtes Monatsentgelt nicht ausreichend

Tarifliches Bedarfsarbeitsverhältnis (hier: Fleischkontrolleure) – Konkretisierung auf bestimmte Arbeitsbedingungen

Keine Vertragsänderung allein wegen deutlichem tatsächlichen Überschreiten der Mindestarbeitszeit – Längerer Zeitraum und verstetigtes Monatsentgelt nicht ausreichend

BAG, Urteil vom 26.09.2012 – 10 AZR 336/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Arbeitspflichten können sich, ohne dass ausdrücklich Erklärungen ausgetauscht werden, nach längerer Zeit auf bestimmte Arbeitsbedingungen konkretisieren. Dies setzt voraus, dass über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen.

2. Eine im Rahmen eines Bedarfsarbeitsverhältnisses ständig erbrachte Mindestarbeitsleistung kann als konkludent vereinbart angesehen werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht nur abgerufen und erwartet, sondern vom Arbeitnehmer als vertraglich geschuldete Leistung gefordert hat.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung vom 15. 9. 2008 (TV Fleischuntersuchung) §§ 5, 6

Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der amtlichen