DER BETRIEB
Insolvenzanfechtung: Kongruente Befriedigung durch Zahlung mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren
Zur Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung, Zahlungen im Abbuchungsverfahren zu erbringen und entsprechenden Abbuchungsauftrag zu erteilen

Insolvenzanfechtung: Kongruente Befriedigung durch Zahlung mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

Zur Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung, Zahlungen im Abbuchungsverfahren zu erbringen und entsprechenden Abbuchungsauftrag zu erteilen

BGH, Urteil vom 13.12.2012 – IX ZR 1/12

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Die klauselmäßige Vereinbarung, Darlehen einer inländischen Bank zur Händlereinkaufsfinanzierung durch Lastschrifteinzug im Abbuchungsauftragsverfahren zu tilgen, ist wirksam (Abgrenzung zu BGH-Urteil vom 14. 10. 2009 – VIII ZR 96/07, DB0573882 = WM 2010 S. 277).

Erteilt ein dazu nicht verpflichteter Unternehmer seiner Bank zur Begleichung unternehmensbezogener Verbindlichkeiten einen Abbuchungsauftrag zugunsten bestimmter Gläubiger, so führt diese Zahlungsweise als im unternehmerischen Geschäftsverkehr üblich zu einer Deckung, die ihrer Art nach kongruent ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 307 Abs. 1

InsO §§ 130,131

Sachverhalt

Über das Vermögen der Schuldnerin wurde aufgrund eines Eigenantrags vom 21. 9. 2009 am 1. 1. 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Verwalter bestellt. Die Schuldnerin handelte mit Kraftfahrzeugen, deren Einkauf die Beklagte nach Maßgabe eines von