DER BETRIEB
Voraussetzungen einer Verlegung des Arbeitsorts durch Versetzung
I. Aktuelle Zuweisung des Einsatzorts von Vereinbarung des dauerhaften Tätigkeitsorts zu unterscheiden
Schutz vor Missbrauch der unternehmerischen Entscheidung durch Ausübungskontrolle – Stationierung einer Flugbegleiterin bei Fluggesellschaft
Voraussetzungen einer Verlegung des Arbeitsorts durch Versetzung

I. Aktuelle Zuweisung des Einsatzorts von Vereinbarung des dauerhaften Tätigkeitsorts zu unterscheiden

Schutz vor Missbrauch der unternehmerischen Entscheidung durch Ausübungskontrolle – Stationierung einer Flugbegleiterin bei Fluggesellschaft

BAG, Urteil vom 26.09.2012 – 10 AZR 311/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Ist in einem Arbeitsvertrag neben dem Ort der Arbeitsleistung bestimmt, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gesamten Unternehmen – auch an anderen Orten – einzusetzen, so ist damit regelmäßig keine vertragliche Festlegung des Arbeitsorts verbunden.

2. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den im Bereich der Luftfahrt geltenden Regelungen über Flug-, Dienst- und Ruhezeiten. Die dort enthaltene Verpflichtung des Luftfahrtunternehmers, für jedes Besatzungsmitglied eine Heimatbasis anzugeben, verlangt keine vertragliche Festschreibung des Stationierungsorts. Vielmehr ist es nicht ausgeschlossen, bei entsprechenden vertraglichen Voraussetzungen im Weg des Direktionsrechts diese Heimatbasis durch eine Versetzung zu verändern.

3. Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen (§ 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB) verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach