DER BETRIEB
Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter auch wegen Nichtabgabe von „Null-Erklärungen“
Überprüfung einer Ermessensentscheidung

Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter auch wegen Nichtabgabe von „Null-Erklärungen“

Überprüfung einer Ermessensentscheidung

BFH, Urteil vom 06.11.2012 – VII R 72/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Die Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung der steuerlichen Erklärungspflichten des Insolvenzverwalters ist weder unverhältnismäßig noch ermessensfehlerhaft, auch wenn voraussichtlich nicht mit steuerlichen Auswirkungen zu rechnen ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AO § 328

FGO § 102

Sachverhalt

Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem über das Vermögen der T-GmbH im September 2001 eröffneten Insolvenzverfahren. Nachdem das FA den Kläger mehrfach vergeblich aufgefordert hatte, noch ausstehende Steuererklärungen, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die Insolvenzschuldnerin abzugeben, drohte es mit jeweils gesonderten Bescheiden dem Kläger die Festsetzung von Zwangsgeld an, soweit er nicht für die Zeiträume 3. 9. 2001–31. 12. 2001 sowie die Kalenderjahre 2005–2008 Steuererklärungen nebst Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen vorlege. Die dagegen eingelegten Einsprüche