DER BETRIEB
vGA: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 (Art. 9 Abs. 1 OECD-MA) gegenüber Sonderbedingungen bei beherrschenden Gesellschaftern
Vergütung konzerninterner Dienstleistungen – Formeller Fremdvergleich nach innerstaatlichem Recht – Inhalt und Wirkung des abkommensrechtlichen „dealing at arm's length“-Grundsatzes – „Authorised OECD Approach“ (AOA)

vGA: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 (Art. 9 Abs. 1 OECD-MA) gegenüber Sonderbedingungen bei beherrschenden Gesellschaftern

Vergütung konzerninterner Dienstleistungen – Formeller Fremdvergleich nach innerstaatlichem Recht – Inhalt und Wirkung des abkommensrechtlichen „dealing at arm's length“-Grundsatzes – „Authorised OECD Approach“ (AOA)

BFH, Urteil vom 11.10.2012 – I R 75/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Der abkommensrechtliche Grundsatz des „dealing at arm's length“ (nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA, hier: nach Art. 6

DB 06/2013 S. 267>>

Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) entfaltet bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer vGA unterworfen sind.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

KStG 2002 § 8 Abs. 3 Satz 2

DBA-Niederlande 1959 Art. 6 Abs. 1

Sachverhalt

Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer GmbH, waren im Streitjahr 2004 Speditionsgeschäfte. Ihre Anteile wurden zu 100% von einer niederländischen KapGes. gehalten, der D-BV.

Mit Rechnung vom 31. 12. 2004 machte die D-BV gegenüber der Klägerin Aufwendungen i. H. von 70.826 € geltend; der Betrag wurde auf dem Konto „Verwaltungskosten“ verbucht. Dieser Rechnung lag ein Vertrag über die konzerninterne