vGA: Sperrwirkung von Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 (Art. 9 Abs. 1 OECD-MA) gegenüber Sonderbedingungen bei beherrschenden Gesellschaftern
Vergütung konzerninterner Dienstleistungen – Formeller Fremdvergleich nach innerstaatlichem Recht – Inhalt und Wirkung des abkommensrechtlichen „dealing at arm's length“-Grundsatzes – „Authorised OECD Approach“ (AOA)
BFH, Urteil vom 11.10.2012 – I R 75/11
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
Der abkommensrechtliche Grundsatz des „dealing at arm's length“ (nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA, hier: nach Art. 6
DB 06/2013 S. 267>>Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) entfaltet bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer vGA unterworfen sind.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
KStG 2002 § 8 Abs. 3 Satz 2
DBA-Niederlande 1959 Art. 6 Abs. 1
Sachverhalt
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer GmbH, waren im Streitjahr 2004 Speditionsgeschäfte. Ihre Anteile wurden zu 100% von einer niederländischen KapGes. gehalten, der D-BV.
Mit Rechnung vom 31. 12. 2004 machte die D-BV gegenüber der Klägerin Aufwendungen i. H. von 70.826 € geltend; der Betrag wurde auf dem Konto „Verwaltungskosten“ verbucht. Dieser Rechnung lag ein Vertrag über die konzerninterne