DER BETRIEB
Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Anfechtungskompetenz

Beteiligtenwechsel im Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Anfechtungskompetenz

BFH, Urteil vom 18.09.2012 – VII R 14/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über. Der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des FA wandelt sich in eine Leistungsklage gegen den mit dem Duldungsbescheid in Anspruch genommenen bisherigen Kläger. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Rolle des Klägers.

2. Die zunächst als Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid erhobene, dem Finanzrechtsweg zugewiesene Klage ist auch nach Übernahme durch den Insolvenzverwalter vom FG zu entscheiden. Eine Verweisung kommt nicht in Betracht.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GVG § 17

AnfG §§ 4, 11, 16, 17

AO § 191

Sachverhalt

Unter dem 14. 9. 2006 hatte der Ehemann der Beklagten und Revisionsklägerin (Revisionsklägerin) seine Forderung auf Arbeitsentgelt gegen seinen Arbeitgeber i. H. der jeweils pfändbaren Beträge sicherungshalber an die Revisionsklägerin, seine Ehefrau,