DER BETRIEB
Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff
Beruflicher Veranlassungszusammenhang

Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

Beruflicher Veranlassungszusammenhang

BFH, Urteil vom 05.07.2012 – VI R 50/10

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche entstandene Telefongebühren können als Werbungskosten abzugsfähig sein.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG §§ 9 Abs. 1 Satz 1, 12 Nr. 1 Satz 2

Sachverhalt

Der Kläger ist Soldat der Marine. Er ist auf einer Fregatte eingesetzt. Während eines Einsatzes auf hoher See und während des Aufenthalts in ausländischen Häfen entstanden ihm Kosten i. H. von 252 € für 15 jeweils an den Wochenenden geführte Telefonate mit Angehörigen und seiner Lebensgefährtin. In seiner ESt-Erklärung für das Streitjahr 2004 machte er diese Aufwendungen als Werbungskosten geltend. Das FA erkannte diese Aufwendungen nicht an. Das FG gab der Klage statt. Die während einer Dienstreise entstandenen Telefonkosten eines Soldaten seien bei über einwöchiger Abwesenheit als Werbungskosten abzugsfähig. Grds. seien Telefonate mit Angehörigen dem Bereich der privaten