DER BETRIEB
Zur Haftung eines Anlageberaters wegen fehlerhafter Prospektprüfung und Anlageberatung
Anforderungen an die Prüfung der Position „Avale Bauzeit“ und „Finanzierungskosten“ im Investitions- und Finanzierungsplan eines Anlageprospekts – Darlegungs- und Beweislast des Anlegers für eine nicht ordnungsgemäße Prüfung des Anlageberaters

Zur Haftung eines Anlageberaters wegen fehlerhafter Prospektprüfung und Anlageberatung

Anforderungen an die Prüfung der Position „Avale Bauzeit“ und „Finanzierungskosten“ im Investitions- und Finanzierungsplan eines Anlageprospekts – Darlegungs- und Beweislast des Anlegers für eine nicht ordnungsgemäße Prüfung des Anlageberaters

BGH, Urteil vom 15.11.2012 – III ZR 55/12

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Zu den Anforderungen an die von einem Anlageberater geschuldete Plausibilitätsprüfung eines Prospekts.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 675

Sachverhalt

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen seiner Meinung nach fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.

DB 50/2012 S. 2863>>

Nach Gesprächen mit dem Geschäftsstellenleiter W. der Beklagten zeichnete der Kläger am 3. 4. 1996 eine Beteiligung an der I. GbR (im Folgenden: Immobilienfonds) i. H. eines Nominalbetrags von 25.000 DM zzgl. eines Agios von 5%. Gegenstand des Immobilienfonds waren laut Prospekt „Erwerb und Vermietung“ einer damals im Bau befindlichen „Vorsorge- und Rehabilitationsklinik mit 240 Betten in K. /M.“ Nachdem der Kläger in den Jahren 1998 und 1999 noch Ausschüttungen erhalten hatte, geriet der Immobilienfonds in der Folgezeit wegen verringerter