Zur Haftung eines Anlageberaters wegen fehlerhafter Prospektprüfung und Anlageberatung
Anforderungen an die Prüfung der Position „Avale Bauzeit“ und „Finanzierungskosten“ im Investitions- und Finanzierungsplan eines Anlageprospekts – Darlegungs- und Beweislast des Anlegers für eine nicht ordnungsgemäße Prüfung des Anlageberaters
BGH, Urteil vom 15.11.2012 – III ZR 55/12
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
Zu den Anforderungen an die von einem Anlageberater geschuldete Plausibilitätsprüfung eines Prospekts.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 675
Sachverhalt
Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen seiner Meinung nach fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.
DB 50/2012 S. 2863>>Nach Gesprächen mit dem Geschäftsstellenleiter W. der Beklagten zeichnete der Kläger am 3. 4. 1996 eine Beteiligung an der I. GbR (im Folgenden: Immobilienfonds) i. H. eines Nominalbetrags von 25.000 DM zzgl. eines Agios von 5%. Gegenstand des Immobilienfonds waren laut Prospekt „Erwerb und Vermietung“ einer damals im Bau befindlichen „Vorsorge- und Rehabilitationsklinik mit 240 Betten in K. /M.“ Nachdem der Kläger in den Jahren 1998 und 1999 noch Ausschüttungen erhalten hatte, geriet der Immobilienfonds in der Folgezeit wegen verringerter