Ausgleichszahlung oder Maßregelung?
Die BAG-Rechtsprechung zu freiwilligen Lohnerhöhungen und Sonderzahlungen nach einverständlicher Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
Vors.Ri. am BAG a. D. Dr. Gerhard Reinecke, Kassel
Der Autor stellt die neue Rechtsprechung des BAG zum Gleichbehandlungsgrundsatz für einen in der Praxis häufigen Fall vor: Unter welchen Voraussetzungen sind Sonderzahlungen und Lohnerhöhungen nur für Arbeitnehmer zulässig, die sich zuvor mit einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt hatten?
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Sonderzahlungen
- III. Allgemeine Lohnerhöhungen
- IV. Offenlegung und Darlegung der Differenzierungsgründe
- V. Gleichbehandlungsgrundsatz und AGB-Kontrolle
- VI. Zusammenfassung
I. Einleitung
Kein seltener Fall: Der Arbeitgeber erhöht allgemein den Lohn oder erbringt Sonderleistungen, nimmt aber solche Arbeitnehmer, die zuvor einer von ihm gewünschten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht zugestimmt hatten, davon aus. Diese – meist sehr wenigen, meist Gewerkschaftsmitglieder – „Standhaften“ verlangen die ihnen vorenthaltene Leistung unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und das