Bundesrat hat der Minijob-Reform zum 1. 1. 2013 zugestimmt
Der Bundesrat am 23. 11. 2012 dem am 25. 10. 2012 vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ zugestimmt. Die Diskussion, den Vermittlungsausschuss anzurufen oder gar zu prüfen, ob es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetzesvorhaben handelt, ist damit vom Tisch.
Kernpunkte der Minijob-Reform sind die Anhebung der Minijob-Grenze auf 450 € und die Einführung einer generellen Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsoption für Minijobber. Ferner wird sich