DER BETRIEB
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
Dividendenvorabausschüttungen

Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

Dividendenvorabausschüttungen

BVerfG, Beschluss vom 10.10.2012 – 1 BvL 6/07

1. Gesetze mit unechter Rückwirkung sind unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit grds. zulässig. Rückwirkende Änderungen des Steuerrechts für einen noch laufenden Vz. oder Erhebungszeitraum sind als Fälle unechter Rückwirkung nicht grds. unzulässig, stehen den Fällen echter Rückwirkung allerdings nahe und unterliegen daher besonderen Anforderungen unter den Gesichtspunkten von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit.

2. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom 11. 12. 2001 zur Einfügung des § 8 Nr. 5 in das GewStG, erst recht aber der Beschluss des Deutschen Bundestags hierzu vom 14. 12. 2001 haben das Vertrauen in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen i. S. des § 8b Abs. 1 KStG aus Streubesitzbeteiligungen zerstört.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GewSt § 8 Nr. 5