DER BETRIEB
BGH: Zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

BGH: Zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

Der BGH hat mit Urteil vom 16. 10. 2012 – XI ZR 367/11 sich in zwei Verfahren wiederum mit Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst.

Die Anleger erwarben jeweils im Februar 2007 von derselben beklagten Bank für Anlagebeträge i. H. von 20.000 € (XI ZR 367/11) bzw. 32.000 € (XI ZR 368/11) „Global Champion Zertifikate“ zu einem dem Nennwert entsprechenden Stückpreis von 1.000 €. Bei diesen Zertifikaten handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V., deren Rückzahlung von der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert wurde.

Mit der Insolvenz der Emittentin (Lehman Brothers Treasury Co. B.V.) und der Garantin (Lehman Brothers Holdings Inc.) im September 2008 wurden die erworbenen Zertifikate weitgehend wertlos. Die Anleger erstreben mit ihren Klagen im Wesentlichen