DER BETRIEB
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Beginn des Anspruchs mit Beendigung einer Elternzeit während der Mutterschutzfrist
Beginn und Ende der Elternzeit – Vergütungsanspruch – Berechnung des Zuschusses – Berechnungszeitraum

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Beginn des Anspruchs mit Beendigung einer Elternzeit während der Mutterschutzfrist

Beginn und Ende der Elternzeit – Vergütungsanspruch – Berechnung des Zuschusses – Berechnungszeitraum

BAG, Urteil vom 22.08.2012 – 5 AZR 652/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt nicht für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG wegen Elternzeit geruht hat. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist nur bis zum Ende der Elternzeit ausgeschlossen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

MuSchG §14

Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Die 1971 geborene Klägerin ist seit Dezember 2001 beim Beklagten als Tierärztin angestellt. Nach der Geburt ihrer Tochter nahm die Klägerin Erziehungsurlaub bis zum 15. 1. 2007, nach der Geburt ihres ersten Sohnes befand sie sich vom 31. 8. 2007 bis zum 23. 8. 2010 in Elternzeit. Am 8. 9. 2010 gebar die Klägerin einen weiteren Sohn und bezog von der zuständigen Krankenkasse vom 13. 8. 2010 bis zum 19. 11. 2010 Mutterschaftsgeld i. H. von 13 € kalendertägig. Für das dritte Kind hat