DER BETRIEB
Das insolvenzrechtliche Eröffnungsverfahren neuer Prägung (Teil 1)
Konsequenzen für den Schuldner, seine antragspflichtigen Vertreter und seine Gläubiger

Das insolvenzrechtliche Eröffnungsverfahren neuer Prägung (Teil 1)

Konsequenzen für den Schuldner, seine antragspflichtigen Vertreter und seine Gläubiger

Prof. Dr. Wolfgang Marotzke, Tübingen

Durch das HBeglG 2011 sowie das ESUG kam es zu tiefgreifenden Änderungen im Bereich der Vorschriften über das Insolvenzantragsverfahren. Diese werden im vorliegenden Beitrag ausführlich dargestellt und erläutert. Im Zentrum des ersten Teils stehen der erstmals gesetzlich anerkannte vorläufige Gläubigerausschuss, die im Zusammenhang mit diesem neuen Rechtsinstitut zu sehenden zusätzlichen Anforderungen an von Schuldnerseite gestellte Eröffnungsanträge einschließlich der zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ihrer Nichtbeachtung sowie die im neuen § 26 Abs. 4 InsO geregelte Verfahrenskostenvorschusspflicht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Der Gläubigerausschuss – als „vorläufiger“ jetzt sogar im Eröffnungsverfahren
    • 1. Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses
    • 2. Aufgaben des vorläufigen Gläubigerausschusses
  • III. Erhöhte Anforderungen an Eröffnungsanträge des Schuldners bzw. seiner organschaftlichen Vertreter – § 13 Abs. 1 Sätze 3 ff. InsO
    • 1. Die