DER BETRIEB
Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften (§ 50d Abs. 3 EStG)

Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften (§ 50d Abs. 3 EStG)

BMF, Schreiben vom 24.01.2012 – IV B 3 – S 2411/07/10016 [2011/1032913]

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten