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Europäischer Gerichtshof Urt. v. 13.09.2011, Az.: C-447/09 „Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 13. September 2011. Reinhard Prigge und andere gegen Deutsche Lufthansa AG. Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesarbeitsgericht - Deutschland. Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5, 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Verkehrsflugzeugführer - Tarifvertrag - Klausel zur automatischen Beendigung der Arbeitsverträge bei Vollendung des 60. Lebensjahres. Rechtssache C-447/09.“

Europäischer Gerichtshof
Urt. v. 13.09.2011, Az.: C-447/09
„Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 13. September 2011. Reinhard Prigge und andere gegen Deutsche Lufthansa AG. Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesarbeitsgericht - Deutschland. Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5, 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Verkehrsflugzeugführer - Tarifvertrag - Klausel zur automatischen Beendigung der Arbeitsverträge bei Vollendung des 60. Lebensjahres. Rechtssache C-447/09.“

Prozessführer

Vorläufige Daten

Prozessgegner

Vorläufige Daten

Sonstige Beteiligte

Lindh

Cruz Villalón

Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 13. September 2011. # Reinhard Prigge und andere gegen Deutsche Lufthansa AG. # Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesarbeitsgericht - Deutschland. # Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5, 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Verkehrsflugzeugführer - Tarifvertrag - Klausel zur automatischen Beendigung der Arbeitsverträge bei Vollendung des 60. Lebensjahres. # Rechtssache C-447/09. Prigge u.a.

Tenor:

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten über Ermächtigungsvorschriften den Sozialpartnern gestatten können, Maßnahmen im Sinne dieses Art. 2 Abs. 5 auf den in dieser Bestimmung genannten Gebieten, die in den Anwendungsbereich von Tarifverträgen fallen, zu