Gewerblich geprägte PersGes. kein Unternehmensbegriff i. S. des Art. 22 Abs. 2 DBA-Schweiz
Unternehmen i. S. des Art. 22 Abs. 2 DBA-Schweiz – Gewerblich geprägte PersGes.
BFH, Urteil vom 04.05.2011 – II R 51/09
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
Das Recht, VSt für die Beteiligung einer in der Schweiz ansässigen, im Inland beschränkt vermögensteuerpflichtigen Person an einer inländischen gewerblich geprägten PersGes. zu erheben, steht der Schweiz zu.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
DBA-Schweiz Art. 2 Abs. 3, Art. 3, Art. 22 Abs. 2
DBA-USA 1989 a. F. Art. 7 Abs. 1
EStG § 15
BewG a. F. § 19, § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 121
VStG § 2
Sachverhalt
Der Kläger K hatte in den Streitjahren (1994–1996) seinen Wohnsitz in der Schweiz. Im Inland hatte er weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Er war in diesen Jahren als Kommanditist zu 99,75% am Gesellschaftsvermögen einer GmbH & Co. KG (KG) mit Sitz in K beteiligt. Die restliche Beteiligung hielt die Komplementär-GmbH (GmbH), der auch die Geschäftsführung oblag. Die KG verwaltete Beteiligungen an PersGes. und KapGes., u. a. an einer AG, und war zudem zur Buchführung für eine GbR