DER BETRIEB
EuGH: Kartellrecht – Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens

EuGH: Kartellrecht – Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens

EuGH, Urteil vom 14.06.2011 – Rs. C-360/09, Pfleiderer/Bundeskartellamt

Mit Urteil vom 14. 6. 2011 – Rs. C-360/09, Pfleiderer/Bundeskartellamt hat der EuGH über den Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens entschieden. Die kartellrechtlichen Bestimmungen der Union, insbesondere die Verordnung 1/2003 verbieten es danach nicht, dass eine durch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht der Union geschädigte und Schadensersatz fordernde Person Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält, die den Urheber dieses Verstoßes betreffen. Es ist jedoch Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts unter Abwägung der unionsrechtlich geschützten Interessen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen dieser Zugang zu gewähren oder zu verweigern ist.

Die Pfleiderer AG beantragte am 26. 2. 2008 beim Bundeskartellamt umfassend Einsicht in die Akten zu erhalten, die ein kartellrechtliches Bußgeldverfahren betreffen. Dieser Antrag auf