DER BETRIEB
Keine Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung

Keine Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung

BGH, Beschluss vom 11.04.2011 – II ZB 9/10

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GmbHG § 5a Abs. 2 Satz 2

UmwG § 123 Abs. 2 Nr. 2

Sachverhalt

Die Rechtsbeschwerdeführerin, eine GmbH, begehrt die Eintragung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (im Folgenden: UG) in das Handelsregister. Die UG sollte durch Abspaltung vom Vermögen der GmbH neu gegründet werden (§ 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG).

Im September 2009 meldete die Geschäftsführerin der GmbH die UG zur Eintragung in das Handelsregister an. Nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts wurden mit der Anmeldung der Spaltungsplan, der Spaltungsbeschluss, Verzichtserklärungen nach § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 3 UmwG, eine Liste der Gesellschafter, eine Liste der übernommenen Stammeinlagen, ein Sachgründungsbericht, eine