DER BETRIEB
Unternehmergesellschaft: Sacheinlageverbot gilt nicht für eine den Betrag des Mindeststammkapitals erreichende Kapitalerhöhung

Unternehmergesellschaft: Sacheinlageverbot gilt nicht für eine den Betrag des Mindeststammkapitals erreichende Kapitalerhöhung

BGH, Beschluss vom 19.04.2011 – II ZB 25/10

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Das Sacheinlagenverbot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG gilt für eine den Betrag des Mindestkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG erreichende oder übersteigende Erhöhung des Stammkapitals einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nicht.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GmbHG § 5a

Sachverhalt

Die Antragstellerin ist im Handelsregister als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 500 € eingetragen. Ihr Alleingesellschafter beschloss am 16. 3. 2010 die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500 €. Das erhöhte Kapital sollte durch Leistung einer Sacheinlage in Form der Übertragung einer Beteiligung des Alleingesellschafters an einer anderen Gesellschaft erbracht werden.

Das Registergericht hat die Eintragung der Kapitalerhöhung mit der Begründung abgelehnt, bei der Unternehmergesellschaft sei eine Sacheinlage unzulässig, solange die Gesellschaft nicht über ein Stammkapital i