Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden bezüglich Familienwohnheimen
Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG – Maßgebender Zeitpunkt für Beurteilung als Familienwohnheim – Erlass einer Darlehensforderung als Zuwendung eines Familienheims – Unverzinsliches oder verbilligt überlassenes Darlehen als freigebige Zuwendung
BFH, Urteil vom 27.10.2010 – II R 37/09
1. Im Zusammenhang mit Familienwohnheimen/Familienheimen stehende Zuwendungen unter Lebenden sind auch dann nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG