Keine sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Beteiligung einer Grundstücks-GmbH an vermögensverwaltender Personengesellschaft
Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung – Ausschließlichkeitsgebot – Zebragesellschaft
BFH, Urteil vom 19.10.2010 – I R 67/09
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
Einer grundstücksverwaltenden GmbH, die als Komplementärin an einer ihrerseits vermögensverwaltenden KG beteiligt ist, ist nicht die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu gewähren.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
EStG 1997 § 15 Abs. 3 Nr. 2
AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH, die im Streitjahr 1998 eine von vier Komplementären der vermögensverwaltend tätigen, nicht i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägten G-KG war. Die G-KG verwaltete und vermietete ein Bürogebäude; darüber hinausgehende Tätigkeiten übte sie nicht aus. Die Klägerin war weder zu ihrer Geschäftsführung noch zu ihrer Vertretung befugt. Die von ihr beanspruchte sog. erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wurde ihr vom FA versagt. Die dagegen gerichtete Klage war vor dem FG erfolgreich1.
Entscheidungsgründe
Die