DER BETRIEB
Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter ist erfolgsneutral
Aufgelder bei der Ausgabe von Optionsanleihen begründen auch steuerrechtlich eine Einlage – Aktien können im Wege der bedingten Kapitalerhöhung oder durch den Erwerb eigener Aktien beschafft werden – Handelsbilanzielle Abbildung eines Aktienoptionsplans – Wert der Option ist nicht als Kapitalrücklage auszuweisen

Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter ist erfolgsneutral

Aufgelder bei der Ausgabe von Optionsanleihen begründen auch steuerrechtlich eine Einlage – Aktien können im Wege der bedingten Kapitalerhöhung oder durch den Erwerb eigener Aktien beschafft werden – Handelsbilanzielle Abbildung eines Aktienoptionsplans – Wert der Option ist nicht als Kapitalrücklage auszuweisen

BFH, Urteil vom 25.08.2010 – I R 103/09

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter durch eine AG (Stock Options) im Rahmen eines Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhöhung verbunden ist, führt im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich gewährten Bezugsrechte nicht zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 4 Abs. 1 Satz 1

KStG § 8 Abs. 1

HGB § 249 Abs. 1, § 272 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4

AktG § 27 Abs. 2, § 192 Abs. 2 Nr. 3, § 221 Abs. 1 Satz 1

Sachverhalt

In der Hauptversammlung der Klägerin, einer börsennotierten AG, wurde am 6. 6. 2001 beschlossen, das Grundkapital um bis zu 420.000 € durch Ausgabe von bis zu 140.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung sollte nur insoweit durchgeführt werden, als die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen würden (bedingte Kapitalerhöhung gem. § 192 Abs. 2 Nr.