Verwaltungsanweisungen Plus
Steuerabzug gemäß 50a EStG bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen
Bundesministerium der Finanzen
IV C 3 - S 2303/09/10002 [2010/0861549]25. November 2010

Steuerabzug gemäß 50a EStG bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen

BMF, Schreiben vom 25