DER BETRIEB
Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist unabhängig von dem Zeitraum der Beförderung des Liefergegenstands
Für die Beurteilung eines – innergemeinschaftlich – gelieferten Fahrzeugs ist der Zeitpunkt der Lieferung maßgebend

Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung und eines innergemeinschaftlichen Erwerbs ist unabhängig von dem Zeitraum der Beförderung des Liefergegenstands

Für die Beurteilung eines – innergemeinschaftlich – gelieferten Fahrzeugs ist der Zeitpunkt der Lieferung maßgebend

EuGH, Urteil vom 18.11.2010 – Rs. C-84/09, X

1. Die Art. 20 Abs. 1 und 138 Abs. 1 MwStSystRL sind dahin auszulegen, dass die Einstufung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftlicher Erwerb nicht von der Einhaltung einer Frist abhängen kann, innerhalb deren die Beförderung des in Rede stehenden Gegenstands vom Liefermitgliedstaat in den