DER BETRIEB
Auswirkung des MoMiG auf nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG
BMF-Schreiben vom 8. 6. 1999 (BStBl. I 1999 S. 545 = DB 1999 S. 1353)

Auswirkung des MoMiG auf nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG

BMF-Schreiben vom 8. 6. 1999 (BStBl. I 1999 S. 545 = DB 1999 S. 1353)

BMF, Schreiben vom 21.10.2010 – IV C 6 – S 2244/08/10001 [2010/0810418]

Der BFH hat unter Geltung des GmbH-Rechts vor Inkrafttreten des MoMiG am 1. 11. 20081 in mehreren Urteilen zur Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG in den Fällen des Darlehensverlusts eines i. S. des § 17 EStG beteiligten Gesellschafters Stellung genommen2. Nach den in diesen Urteilen zum Ausdruck kommenden Rechtsgrundsätzen gehören zu den Anschaffungskosten einer Beteiligung i. S. des § 17 EStG auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind. Danach zählt zu diesen Aufwendungen auch die Wertminderung des Rückzahlungsanspruchs aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen. Nach Auffassung des BFH muss der Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten in § 17 EStG weit ausgelegt werden, damit das die Einkommensbesteuerung beherrschende