DER BETRIEB
Zur Insolvenzfestigkeit von Lastschriftbuchungen im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren bzw. im SEPA-Lastschriftverfahren
Erfordernis der Genehmigung der Lastschrift – Autorisierung einer Lastschriftzahlung im SEPA-Lastschriftverfahren mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats – Im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren könnte nach entsprechender Änderung der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Autorisierung der Zahlung mit der Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgen – Konkludente Genehmigung bei wiederkehrenden Zahlungen

Zur Insolvenzfestigkeit von Lastschriftbuchungen im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren bzw. im SEPA-Lastschriftverfahren

Erfordernis der Genehmigung der Lastschrift – Autorisierung einer Lastschriftzahlung im SEPA-Lastschriftverfahren mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats – Im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren könnte nach entsprechender Änderung der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr Autorisierung der Zahlung mit der Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgen – Konkludente Genehmigung bei wiederkehrenden Zahlungen

BGH, Urteil vom 20.07.2010 – XI ZR 236/07

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

a) Eine Zahlung, die mittels des im November 2009 neu eingeführten SEPA-Lastschriftverfahrens bewirkt wird, ist insolvenzfest. Der Anspruch des Zahlers, gem. § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB i. V. mit Abschn. C. Nr. 2.5 Abs. 1 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren binnen acht Wochen ab Belastungsbuchung von seinem Kreditinstitut Erstattung des Zahlbetrages verlangen zu können, fällt in entsprechender Anwendung des § 377 Abs. 1 BGB nicht in die Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO).

b) Das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann von der Kreditwirtschaft seit Inkrafttreten des neuen Zahlungsdiensterechts rechtswirksam in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nachgebildet werden (§ 675j Abs. 1, § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB). Bei einer solchen rechtlichen Ausgestaltung der Einzugsermächtigungslastschrift sind auch