DER BETRIEB
Deutsches Besteuerungsrecht für Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen US-Partnership mit inländischen Gesellschaftern
Im Inland steuerpflichtige Einkünfte sind gesondert festzustellen – Zinsen werden vom Ansässigkeitsstaat besteuert – Maßgeblich deutsches Recht – Auslegung des Begriffs „gewerbliche Tätigkeit“ nach deutschem Steuerrecht

Deutsches Besteuerungsrecht für Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen US-Partnership mit inländischen Gesellschaftern

Im Inland steuerpflichtige Einkünfte sind gesondert festzustellen – Zinsen werden vom Ansässigkeitsstaat besteuert – Maßgeblich deutsches Recht – Auslegung des Begriffs „gewerbliche Tätigkeit“ nach deutschem Steuerrecht

BFH, Urteil vom 28.04.2010 – I R 81/09

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien sind keine Einkünfte „jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens“ i. S. von Art. 6 Abs. 3 DBA-USA 1989 a. F.

DB 24/2010 S. 1323>>

2. Zinserträge, die von einer i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990 gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen PersGes. erzielt werden, an der unmittelbar oder mittelbar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen grds. als Zinseinnahmen i. S. von Art. 11 Abs. 1 DBA-USA 1989 a. F. der deutschen und nicht als gewerbliche Gewinne eines Unternehmens i. S. von Art. 7 Abs. 1 DBA-USA 1989 a. F. der US-amerikanischen Besteuerung (entgegen BMF-Schreiben vom 24. 12. 1999, BStBl. I 1999 S. 1076, Rdn. 1.1.5.1, jetzt BMF-Schreiben vom 16. 4. 2010, BStBl. I 2010 S. 354 = DB0350421, Rdn. 2.2.1).

3. Für die Frage, ob ein Abkommen zur