DER BETRIEB
Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und Sonderrechtsverhältnis bei Vorteilen aus Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern

Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und Sonderrechtsverhältnis bei Vorteilen aus Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern

BFH, Urteil vom 17.06.2009 – VI R 69/06

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, weil die Kapitalbeteiligung von einem Arbeitnehmer des Unternehmens gehalten und nur Arbeitnehmern angeboten worden war.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 34

Sachverhalt

Die Kläger, Eheleute, wurden für das Streitjahr (1999) zur ESt zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte als Vorstand einer Tochtergesellschaft des H-Konzerns Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Das FA änderte die bestandskräftige ESt-Veranlagung der Kläger für das Streitjahr nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, indem es die Einkünfte des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit um 38.849 DM höher ansetzte und die ESt der Kläger dementsprechend erhöhte. Grundlage dafür war eine Kontrollmitteilung des FA (. . .) . Danach hatte der Kläger 1997 von