DER BETRIEB
Verfall wegen Krankheit nicht genommener Urlaubsansprüche europarechtswidrig – Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell i. H. des gewöhnlichen Arbeitsentgelts abzugelten

Verfall wegen Krankheit nicht genommener Urlaubsansprüche europarechtswidrig – Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell i. H. des gewöhnlichen Arbeitsentgelts abzugelten

EuGH, Urteil vom 20.01.2009 – Rs. C-350/06 und C-520/06– Gerhard Schultz-Hoff und Stringer u. a.

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

1. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegensteht, nach denen ein Arbeitnehmer im Krankheitsurlaub nicht berechtigt ist, während eines Zeitraums, der in die Zeit des Krankheitsurlaubs fällt, bezahlten Jahresurlaub zu nehmen.

2. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 ist dahin auszulegen, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, nach denen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums auch dann erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und