Anschaffungskosten, Werbungskosten und Betriebsausgaben bei Venture Capital- und Private Equity Fonds
OFD Rheinland, Verfügung vom 08.01.2007 – S 2241 – 1002 – St 222
Venture Capital- und Private Equity Fonds erwerben Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen (Portfolio-Gesellschaften). Nach einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren sollen die Anteile an den Gesellschaften veräußert werden.
Die Fonds sind vermögensverwaltend tätig. Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb bei den o. g. Gesellschaften wird auf das BMF-Schreiben vom 16. 12.
DB 03/2007 S. 1362003 (BStBl. I 2004 S. 40 = DB 2004 S. 103) sowie auf die Verfügung der OFD Düsseldorf vom 2. 2. 2005 (EStG-Kartei NRW § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Nr. 803) verwiesen.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen vermögensverwaltende Venture Capital- und Private Equity Fonds einen großen Teil ihrer Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen.
Hierzu wird folgende Auffassung vertreten:
Auch für Venture Capital-und Private Equity