DER BETRIEB
Realteilung – Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG

Realteilung – Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG

BMF, Schreiben vom 28.02.2006 – IV B 2 – S 2242 – 6/06

Inhaltsübersicht

  • I. Definition der Realteilung
  • II. Abgrenzung der Realteilung von der Veräußerung/Aufgabe eines Mitunternehmeranteils
  • III. Gegenstand der Realteilung
  • IV. Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer
    • 1. Umfang des Betriebsvermögens
    • 2. Betriebsverpachtung im Ganzen
  • V. Sicherstellung der Versteuerung der stillen Reserven
  • VI. Realteilung und Spitzen- oder Wertausgleich
  • VII. Ansatz des übernommenen Betriebsvermögens
  • VIII. Sperrfrist
  • IX. Folgen bei Veräußerung oder Entnahme während der Sperrfrist
  • X. Zeitliche Anwendung

Werden im Zug einer Realteilung einer Mitunternehmerschaft Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzelne Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer (Realteiler) übertragen, sind bei der Ermittlung des Gewinns der Mitunternehmerschaft die Wirtschaftsgüter mit den Buchwerten anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist;