DER BETRIEB
Anwaltssozietät - Anmietung eines Praxisgebäudes von zunächst Gesellschafter-identischer GbR - An Ehefrauen übertragene Teilanteile
1. Teilanteile nicht Sonderbetriebsvermögen der Sozietät - Ermittlung der GbR-Einkünfte durch Bestandsvergleich und als Einnahmeüberschußeinkünfte

Anwaltssozietät - Anmietung eines Praxisgebäudes von zunächst Gesellschafter-identischer GbR - An Ehefrauen übertragene Teilanteile

1. Teilanteile nicht Sonderbetriebsvermögen der Sozietät - Ermittlung der GbR-Einkünfte durch Bestandsvergleich und als Einnahmeüberschußeinkünfte

BFH, Urteil vom 18.05.1995 – IV R 125/92

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Übertragen die Gesellschafter einer GbR, die ein Gebäude an die Gesellschafter zur Ausübung ihrer gemeinsam betriebenen Rechtsanwaltspraxis vermietet, Anteile an der GbR auf ihre Ehefrauen, so sind ihnen diese Gesellschaftsanteile und entsprechende Anteile des Gesellschaftsvermögens nicht deshalb weiterhin zuzurechnen, weil sie unwiderruflich zur Wahrnehmung der Gesellschafterinteressen ihrer Ehefrauen bevollmächtigt worden sind.

Sachverhalt

Die Kläger zu 1 und 3 sowie der Beigeladene zu 1 (Ehemänner) hatten sich in den Streitjahren (1983 und 1984) in einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Sie waren in den Streitjahren außerdem an einer GbR beteiligt, die ursprünglich 1980 als GmbH & Co. KG gegründet und dann umgewandelt worden war. Zweck der GbR war die Errichtung eines Gebäudes auf dem von der KG erworbenen Grundstück sowie die Verwaltung dieses Gebäudes. Der Gesellschaftsvertrag enthält in § 12