DER BETRIEB
Dauerschulden - Einheitliche Behandlung von Kontokorrentkredit und Eurokredit - Verknüpfung durch Rückzahlungsgarantie der Hausbank

Dauerschulden - Einheitliche Behandlung von Kontokorrentkredit und Eurokredit - Verknüpfung durch Rückzahlungsgarantie der Hausbank

BFH, Urteil vom 20.06.1990 – I R 127/86

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe

Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditgebern sind als eine Schuld i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG zu beurteilen, wenn sie wirtschaftlich eng zusammenhängen und durch Vereinbarungen zwischen den Kreditgebern und zwischen ihnen und dem Kreditnehmer derart miteinander verknüpft sind, daß gerade die Verknüpfung dem Kreditnehmer die längerfristige Nutzung von Kreditmitteln sichert.

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine GmbH, die 1982 und 1983 bei ihrer Hausbank einen Kontokorrentkredit in Anspruch genommen hatte. Diesen Kredit führte sie in 1982 für die Dauer von zweimal zwei Monaten in Höhe von 2 Mio. DM dadurch zurück, daß sie auf Empfehlung der Hausbank zunächst für zwei Monate einen zinsgünstigen Eurokredit aufnahm, für dessen Rückzahlung die Hausbank bürgte. Bei Fälligkeit des Eurokredits nahm sie einen weiteren auf, mit dessen Hilfe sie den ersten zurückzahlte. Die Klägerin behandelte nur den