Erwerb eines Fertig-Wochenendhauses - Transport auf gepachtetes Grundstück - Kein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang
BFH, Urteil vom 28.01.1998 – II R 46/95
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
Ein transportfähiges Gebäude, das noch auf einen Aufstellplatz zu verbringen ist, kann nicht nach den für Grundstücke entwickelten Grundsätzen zum einheitlichen Leistungsgegenstand als Gebäude auf fremdem Boden i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG 1983 erworben werden.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 2
Sachverhalt
Die Klägerin zu 1 erwarb zusammen mit ihrem Ehemann ein Wochenendhaus. Das Haus sollte auf einem vorher festgelegten, 295 qm großen Platz in einem als Feriengebiet ausgewiesenen Gelände aufgestellt werden, den der Verkäufer den Eheleuten für 25 Jahre verpachtet hatte. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Eheleute damit ein Gebäude auf fremdem Boden erworben haben. Das bereits fertige Haus mit einer Wohnfläche von 46,87 qm wurde auf einem Tieflader angeliefert, auf mitgeführten Rädern an seinen endgültigen Ort