DER BETRIEB
Sonderabschreibungen für Schiffe - Einschränkung durch Jahressteuergesetz 1997 für nach dem 24.4.1996 abgeschlossene Schiffbauverträge verfassungsgemäß - Rückwirkung des Gesetzes bis Tag der Beschlußfassung der Bundesregierung aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls zulässig - Verhinderung des Unterlaufens des gesetzgeberischen Gestaltungswillens - Kein Vertrauensschutz durch Ankündigung eines anderen Termins durch Bundesregierung

Sonderabschreibungen für Schiffe - Einschränkung durch Jahressteuergesetz 1997 für nach dem 24.4.1996 abgeschlossene Schiffbauverträge verfassungsgemäß - Rückwirkung des Gesetzes bis Tag der Beschlußfassung der Bundesregierung aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls zulässig - Verhinderung des Unterlaufens des gesetzgeberischen Gestaltungswillens - Kein Vertrauensschutz durch Ankündigung eines anderen Termins durch Bundesregierung

BVerfG, Beschluss vom 03.12.1997 – 2 BvR 882/97

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Entscheidungsgründe
  • Abweichende Meinung des Richters Kruis

1 Bietet ein Steuergesetz dem Stpfl. eine Verschonungssubvention (Sonderabschreibung) an, die er nur während des Veranlagungszeitraums annehmen kann, so schafft dieses Angebot für diese Disposition in ihrer zeitlichen Bindung eine schutzwürdige Vertrauensgrundlage, auf die der Stpfl. seine Entscheidung über das subventionsbegünstigte Verhalten stützt.

2 Dem Stpfl. darf nach Ankündigung des Wegfalls einer für verfehlt erachteten Subvention verwehrt werden, die Gestaltungskompetenz und den Gestaltungswillen des Gesetzgebers zu unterlaufen, wenn dieser die Steuervergünstigung für Verträge entfallen lassen will, die zwischen dem Bekanntwerden der beabsichtigten Gesetzesänderung und deren Beschluß durch den Gesetzgeber geschlossen worden sind, deren steuererheblicher Vollzug aber erst nach dem Gesetzesbeschluß zu erwarten ist.

Sachverhalt

Mit dem